Förderungen

Mit Sicherheit sparen!

Der Salzer Förderungsservice

 

Das Land Niederösterreich fördert den Einbau einer Alarmanlage mit 30% und das bis 1000 Euro!

Förderung Sicheres Wohnen Niederösterreich

Förderung für den Einbau von Alarmanlagen und Sicherheitseingangstüren
Das eigene Heim ist für jeden ein besonderer Rückzugsort. Damit Ihr Zuhause auch vor ungebetenen Gästen geschützt ist, kann dieses mit einfachen Maßnahmen gesichert werden. Denn mit der Förderung Sicheres Wohnen trägt das Land Niederösterreich wesentlich dazu bei, Eigenheime und Wohnungen einbruchssicherer zu machen.

Die NÖ Wohnbauförderung unterstützt Sie jetzt beim Einbau von Schutzmaßnahmen mit einem Direktzuschuss.

Ansuchen sind ab 1. April 2017 online möglich!

Die Maßnahmen werden bei Ein- oder Zweifamilienhäusern bzw. Reihenhäusern und Wohnungen in Mehrfamilienhäusern gefördert!

Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf der Einbau/die Inbetriebnahme nicht länger als 6 Monate zurückliegen.

© Amt der NÖ Landesregierung

Sie erfahren in der Broschüre alles Wissenswerte zu den aktuellen Förderungsmöglichkeiten bezüglich Alarmanlagen und Sicherheitseingangstüren.

Was wird gefördert?

Es wird der Einbau von Alarmanlagen und Sicherheitseingangstüren bei Ein- oder Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern und Wohnungen in Mehrfamilienhäusern gefördert.

 

Wie wird gefördert?

Für folgende Maßnahmen kann bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus bzw. einem Reihenhaus oder bei einer Wohnung im Mehrfamilienhaus ein Zuschuss zu den anerkannten Investitionskosten in der Höhe von 30 % gewährt werden, maximal jedoch in nachstehend genannter Höhe.

 

Elektronischer Schutz

Einbau einer Alarmanlage: bis zu € 1.000,–

 

Mechanischer Schutz

Einbau einer Sicherheitseingangstür (Widerstandsklasse von mindestens 3): bis zu € 1.000,–
Bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus bzw. Reihenhaus muss beim Einbau einer Sicherheitseingangstür ein Gesamtschutz gegeben sein (bestehende Sicherheitsfenster und Sicherheitstüren oder Alarmanlage).

 

Wer kann ansuchen?

Einen Antrag um Förderung können natürliche Personen – wie EigentümerInnen, MiteigentümerInnen, WohnungseigentümerInnen, Bauberechtigte und MieterInnen – stellen.

 

Weitere interessante Informationen für Niederösterreicher finden Sie hier:
http://www.noe.gv.at/noe/Wohnen-Leben/Foerd_sicheresWohnen.html