Was wird gefördert?
Es wird der Einbau von Alarmanlagen und Sicherheitseingangstüren bei Ein- oder Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern und Wohnungen in Mehrfamilienhäusern gefördert.
Wie wird gefördert?
Für folgende Maßnahmen kann bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus bzw. einem Reihenhaus oder bei einer Wohnung im Mehrfamilienhaus ein Zuschuss zu den anerkannten Investitionskosten in der Höhe von 30 % gewährt werden, maximal jedoch in nachstehend genannter Höhe.
Elektronischer Schutz
Einbau einer Alarmanlage: bis zu € 1.000,–
Mechanischer Schutz
Einbau einer Sicherheitseingangstür (Widerstandsklasse von mindestens 3): bis zu € 1.000,–
Bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus bzw. Reihenhaus muss beim Einbau einer Sicherheitseingangstür ein Gesamtschutz gegeben sein (bestehende Sicherheitsfenster und Sicherheitstüren oder Alarmanlage).
Wer kann ansuchen?
Einen Antrag um Förderung können natürliche Personen – wie EigentümerInnen, MiteigentümerInnen, WohnungseigentümerInnen, Bauberechtigte und MieterInnen – stellen.
Weitere interessante Informationen für Niederösterreicher finden Sie hier:
http://www.noe.gv.at/noe/Wohnen-Leben/Foerd_sicheresWohnen.html